Instrumentenverleih

Instrumente leihen und ausprobieren

Sie haben noch nicht das passende Instrument gefunden? Leihen Sie sich einfach ein Musikinstrument aus. Dafür gibt es den Instrumentenverleih bei Musik Heckmann.

Sie haben sich zum Musizieren entschlossen und suchen ein geeignetes Instrument. Der Kauf eines unpassenden Instrumentes kann den Einstieg erschweren, die Freude am Musizieren nehmen und unnötig Geld kosten. Wenn Sie sich nicht gleich ein eigenes Instrument kaufen wollen, können Sie bei uns vor Ort ein Instrument leihen.

Wir verleihen Gitarren, Streichinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente  sowie PA-Anlagen und Zubehör. Gerne beraten wir Sie und informieren Sie persönlich über unsere Leihinstrumente. Sprechen Sie uns an.

Kontakt für Verleih

 

Leihinstrumente:

  • Klassik-Gitarren
  • Western-Gitarren
  • E-Gitarren
  • E-Bässe
  • Ukulelen
  • Violinen
  • Celli
  • Querflöten
  • Klarinette
  • Saxophone
  • E-Pianos
  • PA-Anlagen
  • Zubehör

Sonderrabatt: Schnupperkurs mit Instrumentenleih

Für alle, die sich noch nicht für ihr Lieblingsinstrument entschieden haben oder erst mal unseren Unterricht kennenlernen möchten, bieten wir Schnupperkurse an. Während des viermaligen Einzelunterrichts zu je 30 oder 45 Minuten finden Sie heraus, ob das Instrument zu Ihnen passt und der Musikunterricht Ihnen auch wirklich Spaß macht. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und auf Wunsch bieten wir Ihnen auch das passende Leihinstrument an. Schnupperkursteilnehmer erhalten einen Rabatt auf das Leihinstrument! Unsere Gebühren finden Sie unter Musikunterricht.

Schnupperkurs vereinbaren

Sie suchen noch ein Geschenk? Sie kennen jemanden, der schon immer einmal ein Instrument lernen wollte? Dann verschenken Sie einen Geschenkgutschein für einen Schnupperkurs!

Gerne verschicken wir den Geschenk-Gutschein auch per Post.

 

Kontakt für Gutschein


Leihgebühren:

Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Leihgebühren auch nach dem Wert des Instrumentes richtet.
Je länger Sie ein Instrument leihen, um so günstiger wird die Leihgebühr.

Gitarren:

Kindergitarren 1/2, 3/4, 7/8 Größe ab 18,00 €
Klassikgitarren 4/4 Größe ab 25,00 €
Westerngitarren mit oder ohne Tonabnehmer ab 25,00 €
E-Gitarren / E-Bass ohne Verstärker ab 25,00 €
E-Gitarren / E-Bass mit Verstärker ab 40,00 €

 

Ukulelen:

Sopran-Ukulele ab 12,00 €
Konzert-Ukulele ab 12,00 €

 

Streichinstrumente (1/4, 1/2, 3/4, 7/8, 4/4):

Violinen-Set ab 19,00 €
Cello-Set ab 45,00 €

 

Blasinstrumente:

Querflöte ab 23,00 €
Klarinette ab 30,00 €
Saxophon ab 40,00 €

Bitte beachten Sie, dass bei Blasinstrumenten eine Reinigungspauschale anfällt.

 

Tasteninstrumente:

Keyboard ab 20,00 €
E-Pianos ab 35,00 €

 

Leihgebühren für Veranstaltungen:

Wir erlauben uns eine Reservierungspauschale von 25,00 € zu berechnen.

E-Piano ab 65,00 € / 2-3 Tage
PA System aktiv 200W Subwoffer, 140W Hoch/Mittelton-Säule ab 49,00 € / 2-3 Tage
12 Kanal-Mischpult ab 30,00 € / 2-3 Tage

 


Bedingungen für Instrumentenverleih:

§ 1 Gegenstand des Vertrags

1. Musik Heckmann vermietet gebrauchte Musikinstrumente. Neue Musikinstrumente können im Wege des Mietkaufs gemietet und erworben werden. Mietkauf ist nur vor Ort und nach persönlicher Rücksprache möglich. Der Mieter erhält dabei das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache käuflich zu erwerben.

2. Die Mindestvermietungsdauer beträgt bei gebrauchten Musikinstrumenten einen Monat. Bei Mietkauf eines neuen Instruments beträgt die Mindestmietdauer 6 Monate.

 

§ 2 Mietpreis

Den Mietpreis für gebrauchte Instrumente entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Bei Mietkauf beträgt die Miete monatlich 5-10% des Kaufpreises. Von sechs gezahlten Monatsmieten werden fünf Monatsmieten beim Kauf als Anzahlung angerechnet.

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

 

§ 3 Pflichten von Musik Heckmann

1. Musik Heckmann verpflichtet sich, das vermietete Instrument dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

2. Bei der Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll über den Zustand des Instruments unter Angabe dessen Merkmale (Part des Instruments, Inventarnummer, Hersteller Nummer, besondere Merkmale, Zeitwert) gefertigt.

 

§ 4 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, sich mit seinem Personalausweis zu identifizieren und eine Kaution in Höhe von 25% des Instrumentenneuwertes zu hinterlegen, die bei schadensfreier Rückgabe des Instruments wieder rückerstattet wird.

2. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Instrument pfleglich zu behandeln, es vor Schäden zu bewahren und keinen Gefährdungen auszusetzen.

3. Alle entstehenden Schäden sind Musik Heckmann sofort mitzuteilen.

4. Bei Abnutzung von Verschleißteilen z.B. Saiten, verpflichtet sich der Mieter je nach Zustand und Abnutzungsgrad, in der Regel nach Ablauf von 6-12 Monaten (Gitarrensaiten nach ca. 6 Monaten, Geigensaiten nach ca. 10-12 Monaten) selbst für einen Austausch zu sorgen.

 

§ 5 Gefahrtragung und Sorgfaltspflichten

1. Mit der Übergabe des Instruments geht die Haftung auf den Mieter über. Die Haftung endet mit der Rückgabe des Instruments an Musik Heckmann.

2. Der Mieter haftet für die Beschädigung und den zufälligen Untergang des Instruments.

3. Das gemietete Instrument ist bei Musik Heckmann nicht versichert. Es wird angeraten, das Instrument für die Zeit der Haftung gemäß Abs. 1 auf eigene Kosten zu versichern.

Hinweis: Musikinstrumente können oft ohne Mehrkosten bei der Hausratsversicherung angemeldet werden. Darüber hinaus werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen auch gesonderte Instrumentenversicherungen mit in der Regel einem Jahr Laufzeit angeboten.

 

§ 6 Beendigung des Vertrags

1. Der Vertrag endet bei Befristung durch Fristablauf und ansonsten durch Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder durch den Kauf des Instruments bei einem Mietkauf.

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein erheblicher Mietrückstand der nicht vertragsgemäße Gebrauch des Instruments, die Verletzung der Sorgfaltspflichten und die unbefugte Überlassung des Instruments an Dritte durch den Spieler.

3. Nach Ende des Vertrags hat der Spieler das Instrument Musik Heckmann unverzüglich zurückzugeben, wenn es nicht im Wege eines Mietkaufs übernommen werden soll. Bei der Übergabe ist ein Protokoll zu fertigen und von beiden Seiten zu unterschreiben. Alle festgestellten Mängel und sonstigen Beanstandungen sind darin zu vermerken.

4. Bei der Rückgabe erfolgt zunächst eine Insichtnahme und dann eine Prüfung durch den Instrumentenbauer. Werden Beschädigungen festgestellt oder sind Saiten oder andere Verschleißteile auszutauschen, werden diese auf Kosten des Spielers durch den Vermieter ersetzt bzw. repariert und soweit möglich mit der Kaution verrechnet. Nicht als Schäden gelten normale Abnutzungserscheinungen, die durch das Spielen verursacht wurden.

Im Übrigen wird die Kaution vollständig rückerstattet, falls keine Mietzahlungen ausstehen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall untereinander etwa ungültige Bestimmungen dergestalt durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, dass der beabsichtigte Vertragszweck dadurch erreicht wird; Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.