Instrumente im Verleih
Musikinstrumente für Kurzverleih oder länger
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Gitarren | monatlich |
Kindergitarren 1/2, 3/4, 7/8 Größe ab | 17,00 € |
Klassikgitarren 4/4 Größe ab | 19,00 € |
Westerngitarren mit oder ohne Tonabnehmer ab | 19,00 € |
E-Gitarren / E-Bass |
15,00 € |
Streichinstrumente in den gängigen Größen: 1/4, 1/2, 3/4, 7/8, 4/4 |
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Violingarnituren ab | 19,00 € |
Cello-Garnitur ab | 40,00 € |
Blasinstrumente | |
Querflöte ab | 23,00 € |
Klarinette ab | 25,00 € |
Saxophon ab | 40,00 € |
Tasteninstrumente | |
Keyboard ab | 20,00 € |
E-Pianos ab | 50,00 € |
Kompaktes Säulen PA System aktiv 12 Kanal-Mischpult: LD Lax 12D ab |
1 Säule |
Sonstige Instrumente auf Anfrage Alle Preise inklusive gesetzlicher Mwst. |
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Bedingungen für Instrumentenverleih - Musik Heckmann
§ 1 Gegenstand des Vertrags
1. Musik Heckmann vermietet gebrauchte Musikinstrumente. Neue Musikinstrumente können im Wege des Mietkaufs gemietet und erworben werden. Mietkauf ist nur vor Ort und nach persönlicher Rücksprache möglich. Der Mieter erhält dabei das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache käuflich zu erwerben.
2. Die Mindestvermietungsdauer beträgt bei gebrauchten Musikinstrumenten einen Monat.
Bei Mietkauf eines neuen Instruments beträgt die Mindestmietdauer 6 Monate.
§ 2 Mietpreis
Den Mietpreis für gebrauchte Instrumente entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Bei Mietkauf beträgt die Miete monatlich 5-10% des Kaufpreises. Von sechs gezahlten Monatsmieten werden fünf Monatsmieten beim Kauf als Anzahlung angerechnet.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
§ 3 Pflichten von Musik Heckmann
1. Musik Heckmann verpflichtet sich, das vermietete Instrument dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
2. Bei der Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll über den Zustand des Instruments unter Angabe dessen Merkmale (Part des Instruments, Inventarnummer, Hersteller Nummer, besondere Merkmale, Zeitwert) gefertigt.
§ 4 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, sich mit seinem Personalausweis zu identifizieren und eine Kaution in Höhe von 25% des Instrumentenneuwertes zu hinterlegen, die bei schadensfreier Rückgabe des Instruments wieder rückerstattet wird.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Instrument pfleglich zu behandeln, es vor Schäden zu bewahren und keinen Gefährdungen auszusetzen.
3. Alle entstehenden Schäden sind Musik Heckmann sofort mitzuteilen.
4. Bei Abnutzung von Verschleißteilen z.B. Saiten, verpflichtet sich der Mieter je nach Zustand und Abnutzungsgrad, in der Regel nach Ablauf von 6-12 Monaten (Gitarrensaiten nach ca. 6 Monaten, Geigensaiten nach ca. 10-12 Monaten) selbst für einen Austausch zu sorgen.
§ 5 Gefahrtragung und Sorgfaltspflichten
1. Mit der Übergabe des Instruments geht die Haftung auf den Mieter über. Die Haftung endet mit der Rückgabe des Instruments an Musik Heckmann.
2. Der Mieter haftet für die Beschädigung und den zufälligen Untergang des Instruments.
3. Das gemietete Instrument ist bei Musik Heckmann nicht versichert. Es wird angeraten, das Instrument für die Zeit der Haftung gemäß Abs. 1 auf eigene Kosten zu versichern.
Hinweis: Musikinstrumente können oft ohne Mehrkosten bei der Hausratsversicherung angemeldet werden. Darüber hinaus werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen auch gesonderte Instrumentenversicherungen mit in der Regel einem Jahr Laufzeit angeboten.
§ 6 Beendigung des Vertrags
1. Der Vertrag endet bei Befristung durch Fristablauf und ansonsten durch Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder durch den Kauf des Instruments bei einem Mietkauf.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein erheblicher Mietrückstand der nicht vertragsgemäße Gebrauch des Instruments, die Verletzung der Sorgfaltspflichten und die unbefugte Überlassung des Instruments an Dritte durch den Spieler.
3. Nach Ende des Vertrags hat der Spieler das Instrument Musik Heckmann unverzüglich zurückzugeben, wenn es nicht im Wege eines Mietkaufs übernommen werden soll. Bei der Übergabe ist ein Protokoll zu fertigen und von beiden Seiten zu unterschreiben. Alle festgestellten Mängel und sonstigen Beanstandungen sind darin zu vermerken.
4. Bei der Rückgabe erfolgt zunächst eine Insichtnahme und dann eine Prüfung durch den Instrumentenbauer. Werden Beschädigungen festgestellt oder sind Saiten oder andere Verschleißteile auszutauschen, werden diese auf Kosten des Spielers durch den Vermieter ersetzt bzw. repariert und soweit möglich mit der Kaution verrechnet. Nicht als Schäden gelten normale Abnutzungserscheinungen, die durch das Spielen verursacht wurden.
Im Übrigen wird die Kaution vollständig rückerstattet, falls keine Mietzahlungen ausstehen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall untereinander etwa ungültige Bestimmungen dergestalt durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, dass der beabsichtigte Vertragszweck dadurch erreicht wird; Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Bei Interesse können Sie gerne in den Laden kommen. Unsere Öffnungszeiten sind:
Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr
Mo,Di,Do,Fr 14.30-18.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
Sa 10.00-13.00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Gerne können Sie uns auch anrufen: Tel. 08131/96583 oder senden Sie uns eine Anfrage